Die Schulzahnpflege ist in der Volkschulverordnung (NG 312.11) geregelt.

Jedes Jahr führt die Schule für alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern bei den Zahnarztpraxen Dr. Frank Bias und Zahnarztpraxis Seestrasse 49, den obligatorischen Zahnuntersuch durch. Die Kosten für den Reihenuntersuchung trägt die Schule.
Zur Organisation beachten Sie bitte folgende Punkte.
  1. Die Eltern erhalten nach der jährlichen obligatorischen Reihenuntersuchung das Zahnbüchlein zurück.
  2. Mindestens ein Elternteil unterschreibt das Büchlein in jedem Fall; mit der Unterschrift bestätigen Sie als Eltern, dass Sie vom Untersuchungsergebnis Kenntnis genommen haben.
  3. Falls "kein Befund" vermerkt ist, geben die Eltern das unterzeichnete Büchlein der Klassenlehrperson zur Aufbewahrung zurück.
  4. Bei einem Befund vereinbaren die Eltern einen Behandlungstermin bei einem Zahnarzt oder einer Zahnärztin ihrer Wahl. Die Behandlungskosten tragen die Eltern.
  5. Nehmen Sie das Zahnbüchlein zur Behandlung mit, damit der Zahnarzt oder die Zahnärztin die Behandlung darin bestätigen kann. Nach erfolgter Behandlung und Bestätigung durch den Zahnarzt oder die Zahnärztin im Büchlein, geben die Eltern dieses der Klassenlehrperson zur Aufbewahrung zurück (spätestens Ende Januar).
  6. In bestimmten Fällen übernimmt die Schule Hergiswil einen Teil der Behandlungskosten. Auskünfte erteilt das Schulsekretariat.
  7. Vielleicht ist Ihr Kind bereits in zahnärztlicher Behandlung oder hat gerade eine solche abgeschossen. In diesem Falle dürfte sich eine Kontrolle durch den Schulzahnarzt erübrigen. Mit dem Formular "Verzicht auf die schulzahnärztliche Untersuchung" können Sie ihr Kind von der Kontrolle entbinden.

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