Eine frühzeitige Erfassung und Behandlung von Lernbehinderungen und Lernstörungen wirken sich erwiesenermassen positiv auf die spätere Schullaufbahn aus. Dazu werden die Lehrpersonen durch Schulische Heilpädagogen (SHP) unterstützt.

Neben und mit den SHP bieten die Heilpädagogische Früherziehung, die Logopädie und weitere Fachstellen ihre Unterstützung an. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein Grundprinzip.

Die rechtlichen Grundlagen für die sonderpädagogische Förderung sind im Volksschulgesetz und in verschiedenen Verordnungen festgehalten.

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