Einschulung

Das Volksschulgesetz (VSG, NG 312.1) regelt in Art. 33 den Eintritt in den Kindergarten sowie die Dauer.

1 Kindergarten

Der Kindergarten fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet auf den Schuleintritt vor. Lesen, Schreiben und Rechnen sind als Lerninhalte zulässig, soweit das einzelne Kind hierfür Interesse zeigt und dies seiner Entwicklung nicht entgegensteht. In der Regel findet der Unterricht in altersdurchmischten Gruppen statt, die von zwei Lehrpersonen geführt werden.

Das Kindergartenangebot umfasst zwei Jahre.

  • Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr vollenden, können auf Beginn des Schuljahres (August) freiwillig in den Kindergarten eintreten.
     
  • Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des Schuljahres (August) obligatorisch in das zweite Jahr des Kindergartens ein. In begründeten Fällen kann der Eintritt um ein Jahr aufgeschoben werden.

Abteilungen befinden sich im Dorf, Matt und der Grossmatt. Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Danach treten die Kinder in die 1. Klasse der Primarschule über.

 

2 Übertritt in die Primarschule

Der Übertritt in die Primarschule erfolgt in der Regel nach dem zweiten Kindergartenjahr. Er kann gemäss Art. 33 Abs. 4 VSG nach dem ersten oder dritten Jahr erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt oder erfordert.

 

4 Vorgezogener Eintritt

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage gilt der 28. bzw. 29. Februar (Schaltjahr) als Stichtag. Ein vorzeitiger Eintritt ist unabhängig vom Entwicklungsstand des Kindes nicht möglich.

 

5 Orientierung

Für die Eltern findet jedes Frühjahr ein Orientierungsabend zum Kindergarteneintritt statt. Sie erhalten bis Mitte März eine Einladung.

 

6 Sie wollen Ihr Kind auf den Kindergarten vorbereiten?

Viele verschiedene Erfahrungen sind für Ihr Kind hilfreich. Das frühe Lernen ist wichtig. Es beginnt bereits im Kleinkindalter.

Für Eltern, die sich auf den Kindergarten vorbereiten wollen, lohnt sich ein Besuch auf www.nw.ch mit Suchbegriff  Kindergarten vorbereiten. Abrufbar sind ein Flyer in mehreren Sprachen sowie weitergehende Informationen zur Einschulung und zu allgemeinen Entwicklungs- und Erziehungsfragen.

Kontakt

Kindergarten
6052 Hergiswil NW
Tel. 079 199 83 67
cordula.potthoff@schule-hergiswil.ch

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