Schulkommission
Die Schulkommission ist die Schulbehörde im Sinne der Volksschulgesetzgebung und besteht aus fünf Mitgliedern sowie der Gesamtschulleiterin oder dem Gesamtschulleiter mit beratender Stimme. Dem für die Schule zuständiges Mitglied des Gemeinderates als Präsident oder Präsidentin von Amtes wegen, einem weiteren vom Gemeinderat zu wählenden Mitgliedes des Gemeinderates als Vizepräsident oder Vizepräsidentin sowie drei weiteren von den Stimmberechtigten zu wählenden Mitgliedern.
Die Schulkommission trägt die Verantwortung über die Schulen und ist insbesondere zuständig für die Personalführung der Schule, Aufsicht über den Schulbetrieb und Beschlussfassung im Rahmen des genehmigten Budgets. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulkommission sind in der Gemeindeordnung Link festgelegt.