Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Eltern melden ihr Kind bei Krankheit oder Unfall rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn ab. Die Art der Abmeldung erfolgt an die Klassenlehrpersonen via Microsoft Teams.
Nach der Genesung erkundigt sich der Schüler oder die Schülerin bei der Lehrperson nach dem aufzuarbeitenden Lernstoff. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden dabei.
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Informieren Sie die bisherige Klassenlehrperson so früh wie möglich über Ihren Wegzug, damit sie mit Ihnen den letzten Unterrichtstag in Hergiswil und die Verabschiedung Ihres Kindes in der Klasse besprechen kann.
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Teilen Sie Ihren Wegzug der Schulverwaltung Hergiswil mit unter Bekanntgabe Ihrer neuen Wohnadresse und des neuen Schulortes.
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Melden Sie sich bei den EinwohnerdienstenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in Hergiswil ab und in der neuen Gemeinde und der Schule an.
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Geben Sie bitte alle Lehrmittel, die Medien der Schulbibliothek usw. vor Ihrem Wegzug bei der betreffenden Stelle zurück.
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Von der Klassenlehrperson erhalten Sie bei Austritt das Schulzahnpflegeheft und den Zeugnisordner.
Für Schülerinnen und Schüler der ORS erfolgt die Abmeldung über das Telefon der Schulleitung ORS 041 632 66 32. Bei Abwesenheit der Schulleitung sprechen Sie bitte auf das Band.
Kindergartenkinder und Lernende der Primarschule werden gemäss der Regelung der Klassenlehrperson entschuldigt.
Nach der Genesung erkundigt sich der Schüler oder die Schülerin bei der Lehrperson nach dem aufzuarbeitenden Lernstoff. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden dabei.
Sie wechseln Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde? Damit wir die Adresse anpassen können, melden Sie bitte Ihre neue Adresse innert 14 Tagen der Schulverwaltung.
Vergessen Sie nicht, auch den Einwohnerdienst Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.der Gemeindeverwaltung über Ihre neue Wohnsituation zu informieren.
Die Ankommenszeit ist ein kostenloses Angebot der Schule Hergiswil. Sie richtet sich an die Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis in die 6. Klasse und findet statt an den Unterrichtstagen von Montag bis Freitag von 07:30 bis 08:15 Uhr.
Der Unterrichtsbeginn um 08:20 Uhr.
Weitere Details zur Ankommenszeit finden Sie hier.
Für eine Einschulung in Hergiswil wird die zivilrechtliche Wohnsitznahme in Hergiswil vorausgesetzt. Sie ziehen nach Hergiswil und haben schulpflichtige Kinder? Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne 3 bis 8 Wochen vor Ihrem Umzug entgegen. Füllen Sie bitte die Anmeldung vollständig aus. Siehe PDF oder Online-Formular Schule - Schulanmeldung, Schuleintritt, Zuzug.
Wenn Ihr Kind spezielle Förderung benötigt, (SHP, Logopädie, Sonderschulung usw.), so vermerken Sie Art und Umfang unter «Bemerkungen». Falls Ihre Erstsprache nicht Deutsch ist und Ihr Kind «Deutsch als Zweitsprache» (DAZ) benötigt, so helfen uns Ihre Angaben zu den Deutschkenntnissen den bedürfnisgerechten Deutsch-Unterricht zu organisieren.
Hat Ihr Kind bereits eine Schule besucht, so senden Sie uns eine Kopie der letzten beiden Semesterzeugnisse. Wenn vorhanden, legen Sie die Berichte der Logopädie, Heilpädagogik usw. bei.
Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen, benötigen wir die Reisedokumente (Pass/ID) und die Aufenthaltsbewilligung der Eltern und des Kindes.
Vor dem Übertritt erhalten Sie von uns die Klassenzuteilung. Auf Stufe Orientierungsschule (ORS) ist mit der Anmeldung ein Eintrittsgespräch mit den Eltern und dem Schüler oder der Schülerin empfehlenswert. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung ORS.
Die Schule Hergiswil bietet ein umfassendes Angebot von schulergänzenden Angeboten wie Musikschule, Schulbibliothek, Schulergänzende Tagesstruktur usw. Die Gesamtübersicht und die jeweiligen Informationen im Detail finden Sie unter Angebote/Schule.
Vergessen Sie bitte nicht, den Wegzug der bisherigen Klassenlehrperson und der Schulverwaltung zu melden.
Ihre Wohnsitznahme in Hergiswil melden Sie auf den Einwohnerdiensten der Gemeinde Hergiswil an. Personen aus dem Ausland melden sich bei Kantonalen Amt für Justiz in Stans an.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Anmeldung_Schule_25a (PDF, 165 kB) | Download | 0 | Anmeldung_Schule_25a |
Die Schule Hergiswil ist gemäss Regionalem Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ) Leistungsträger für die Begabtenförderung Ski Alpin.
In Zusammenarbeit mit dem Nidwaldner Skiverband und dem Regionalen Leistungszentrum «Swiss Ski» können Ski-Nachwuchstalente aus der Region an unserer Schule von einem speziellen Förderangebot an der Orientierungsschule profitieren. Unterstützt wird das Projekt von Gemeinden, Sponsoren und dem Kanton Nidwalden.
Die Regionalen Leistungszentren sind dem Sport angepasste Ausbildungsstätten, die es ermöglichen, die schulische Ausbildung besser mit dem Aufbau einer Spitzensportler Laufbahn zu koordinieren. Sie sind in die von den Regionalverbänden bestimmen Förderstrukturen eingebunden. Die Standorte werden durch den Regionalverband und Swiss-Ski bestimmt, die Anzahl ist beschränkt.
Der Verein Begabtenförderung Ski Alpin unterhält eine eigene WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Mit diesem Angebot möchten wir den Eltern einen authentischen Einblick in den Schulalltag ermöglichen. Die Elternbesuchstage verteilen sich auf das ganze Schuljahr, so dass Eltern die Möglichkeit haben, alle Fächer zu besuchen.
Die Termine für Kindergarten und Primarstufe werden auf der Website unter Veranstaltungen publiziert. Die Besuchstage für die ORS-Stufe werden im Semesterplan kommuniziert.
Siehe «Schulergänzende Tagesstruktur».
Die Schulbibliothek «GROBI» im Schulhaus Grossmatt umfasst 4‘600 Bücher und 1‘300 Nonbooks und richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum 9. Schuljahr. Auch Eltern und Erwachsene sind herzlich willkommen. Für Einwohner von Hergiswil ist die Ausleihe der Medien kostenlos. Der Name «GROBI» setzt sich zusammen aus Grossmatt Bibliothek.
Öffnungszeiten
Mo und Do 15.15 — 17.45 Uhr.
Zusätzliche Samstags-Öffnungszeiten werden auf der Website publiziert.
Die beiden Freitage nach Auffahrt und Fronleichnam sind seit 2024 wieder offizielle Brückentage und somit schulfrei.
Die Schule Hergiswil orientiert sich bei Ferien, Feiertagen und Brückentagen am Schulferienplan Nidwalden, welcher vom Amt für Volksschulen und Sport Nidwalden publiziert wird.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Dinge, die im Schulhaus gestohlen werden. Es ist Vorsicht geboten mit Wertsachen.
Sporadisch werden gewisse Lerninhalte bereits in der Primarschule digital vermittelt. Die Geräte werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Smartphons sind im Unterricht nicht erlaubt.
Das Volksschulgesetz (VSG, NG 312.1) regelt in Art. 33 den Eintritt in den Kindergarten sowie die Dauer.
Stichtag ist der 28. bzw. der 29. Februar. Das heisst, dass Kinder, die vor Ende Februar das vierte Altersjahr vollenden, auf Beginn des Schuljahres (August) freiwillig in den ersten Kindergarten eintreten dürfen.
Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr vollenden, treten im folgenden August in das obligatorische zweite Jahr des Kindergartens ein. In begründeten Fällen kann der Eintritt um ein Jahr aufgeschoben werden.
Anfang Schuljahr laden die Lehrpersonen die Eltern zu einem Elternabend «im Plenum» ein.
Standortgespräche führen die Lehrpersonen persönlich mit dem jeweiligen Kind und dessen Eltern.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Wir möchten Eltern ermutigen, den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen, insbesondere bei Unklarheiten und Fragen, aber auch bei familiären Veränderungen und Belastungen.
Wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die Schulleitung oder ein Schulkommissionsmitglied, wenn das Gespräch mit der Lehrperson unbefriedigend verläuft. Für eine optimale Förderung der Kinder sind das Interesse und die Unterstützung der Eltern wichtige Voraussetzungen.
Ferien und Feiertage sind in der Ferienordnung festgehalten.
Die Schule Hergiswil orientiert sich bei Ferien, Feiertagen und Brückentagen am Schulferienplan Nidwalden, welcher vom Amt für Volksschulen und Sport Nidwalden publiziert wird.
Schulhaus Matt: Korridor zur Turnhalle
Schulhaus Dorf: Schaukasten bei Haupteingang
Schulhaus Grossmatt: Schauskasten beim Hauswartbüro, Sportutensilien beim Eingang zur Turnhalle.
Die Herausgabe erfolgt durch den Hauswart.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo usw.)
Liegengebliebene Gegenstände werden im betreffenden Schulhaus befristet aufbewahrt.
- Schulhaus Matt: Korridor zur Turnhalle
- Schulhaus Dorf: Schaukasten bei Haupteingang
- Schulhaus Grossmatt: Schaukasten beim Eingang vor der Bibliothek, Sportutensilien beim Eingang zur Turnhalle.
- Loppersaal: Schaukasten beim Eingang bachseitig.
Die Herausgabe erfolgt durch den Hauswart.
Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo usw.)
Eltern melden gesundheitliche Gebrechen oder Allergien bitte der Klassenlehrperson.
Mit Ihrer Einwilligung wird diese Information schriftlich festgehalten, womit der Informationsfluss auch bei einem Stufenwechsel garantiert wird.
Die Schule Hergiswil bietet betreut Lernzeiten (BLZ) an, welche im Stundenplan der jeweiligen Klasse integriert sind und dazu dienen, unfertige Aufgaben zu erledigen.
Die BLZ ersetzt jedoch nicht das nötige Lernen, Lesen und Repetieren, welches nach wie vor zu Hause stattfindet.
Der Kanton Nidwalden bietet an, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) dringend empfohlenen Basisimpfungen im ersten Schuljahr durch den Schularzt gratis durchführen zu lassen. Im siebten Lebensjahr werden Auffrischimpfungen für Kinderlähmung (IPV), Diphterie und Starrkrampf (Di, Te) sowie Keuchhusten (Pa) empfohlen. Falls Ihr Kind noch nicht zwei Impfungen für Masern, Mumps und Röteln erhalten hat, können diese nachgeholt werden.
Die Impfungen im Rahmen des schulärtzlichen Dienstes sind kostenlos und freiwillig. Die Eltern werden vorab informiert und um Einverständnis gebeten.
Läuse können nicht fliegen oder springen. Eine Übertragung erfolgt nur durch direkten Kopfkontakt, durch Austauschen von Kopfbedeckungen, gemeinsames Benützen von Kämmen, Haarbürsten etc. Zudem: Kopfläuse sind keine Überträger von Krankheiten. Eine Übertragung durch Haustiere ist nicht möglich.
Finden Sie in den Haaren Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen Nissen oder Läuse, orientieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson und die Schulleitung.
Lebende Läuse und Nissen müssen entfernt werden. Dies kann nur durch eine konsequente Behandlung erfolgen. Die Schulleitung wird Ihnen Anweisungen zur Bekämpfung des Lausbefalls erteilen und die nötigen Vorkehrungen treffen, damit sich die Läuse in der Schule nicht weiter ausbreiten.
Falls ein Kind die vorgegebenen Lernziele nicht erreicht, einen geringeren Lernstand und/oder ein langsameres Lerntempo als die restliche Klasse aufweist, kann es nach Rücksprache mit der Schulheilpädagogik, den Lehrpersonen und Eltern und nach Bewilligung durch die Schulleitung die Klasse wiederholen. Eine gefährdete Promotion muss der Elternschaft mindestens drei Monate vor Ablauf des Schuljahres mitgeteilt werden.
Im Rahmen eines logopädischen Reihenuntersuchs im Kindergarten wird festgestellt, ob Ihr Kind logopädisch geschult werden sollte.
Der Kanton Nidwalden zentralisiert das Logopädie-Angebot schrittweise, um trotz Fachkräftemangel eine qualitativ hochwertige und gleichberechtigte Versorgung aller Kinder sicherzustellen. Die Therapien für Schülerinnen und Schüler aus Hergiswil finden künftig an der Buochserstrasse 9a in Stans statt. Ziel sind stabilere Fachteams, kürzere Wartezeiten und bessere fachliche Zusammenarbeit. Die Therapien bleiben weiterhin kostenlos.
Siehe «Schulergänzende Tagesstruktur».
Die Schule Hergiswil führt eine Naturkindergarten-Klasse. Die Unterrichtsinhalten werden durch das Volksschulgesetz Nidwalden vorgegeben und lehnen an die Lerninhalte des regulären Kindergartens an. Die Kinder sind während der gesamten Unterrichtszeit in der freien Natur.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter Naturkindergarten.
Der konfessionelle Religionsunterricht ist Teil einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung und hat deshalb seinen Platz an der Volksschule. Die Volksschulverordnung NG 312.11 regelt die mögliche Abmeldung (§§ 5.3 und 5.4):
Die Abmeldung einer Schülerin oder eines Schülers vom konfessionellen Religionsunterricht hat von den Eltern schriftlich über das zuständige Pfarramt zu erfolgen. Das Pfarramt informiert die zuständige Schulleitung und die Lehrperson.
Als Schule empfehlen wir den Eltern, vor der Abmeldung das Gespräch mit der Religionslehrperson zu suchen oder sie über die beabsichtigte Abmeldung im Voraus zu informieren.
Die reformierte und katholische Kirche Hergiswil haben folgendes Vorgehen festgelegt:
- Die Abmeldung muss schriftlich an das zuständige katholische oder reformierte Pfarramt erfolgen.
- Während der Unterrichtsabwesenheit des Kindes haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Innerhalb der Blockzeiten muss mit der Schule und den Eltern eine Lösung gefunden werden. Im Abmeldeschreiben bestätigen die Eltern, dass sie über die Aufsichtspflicht informiert sind und die Aufsicht für das abgemeldete Kind geregelt ist.
- Die Abmeldung gilt nicht für immer. Eine Wiederanmeldung ist jederzeit möglich.
- Kinder, die während der Vorbereitung zu einem Sakrament oder zur Konfirmation vom Religionsunterricht abgemeldet sind, werden zum Empfang dieses Sakraments oder dieser Segenshandlung nicht eingeladen.
Seit 1967 bringt der Schulbus die "Bergkinder" nach dem Unterricht zuverlässig nach Hause. Zuerst durch den Taxi- und Carunternehmer Walter Niederberger und seiner Frau Rosemarie, befährt seit einigen Jahren deren Sohn "Taxi" Christoph die Strecke.
Der Detailfahrplan wird in der letzten Schulwoche verteilt und auf die Website gestellt.
Fahrberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Kindergartenjahr, die auf Höhe der ersten Haltestelle oder höher wohnen.
Auskunft und Anmeldung bei der Klassenlehrperson. Streckenführung und Zeit werden regelmässig von der Gesamtschulleitung überprüft und festgelegt.
Weiter Informationen finden Sie unter Schulbus.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Fahrplan 25-26_13.10.2025 (PDF, 75 kB) | Download | 1 | Fahrplan 25-26_13.10.2025 |
Die Schule Hergiswil bietet eine umfassende schulergänzende Tagesstruktur an allen Unterrichtstagen von Montag bis Freitag. Zum Angebot an den Standorten Matt und Dorf zählt der Mittagstisch sowie drei wählbare Module der Nachmittagsbetreuung.
Nachmittagsbetreuung I von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Nachmittagsbetreuung II von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nachmittagsbetreuung III von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Angebot wird ergänzt durch die Frühbetreuung ab 07:00 Uhr welche durch das Chinderhuis angeboten wird.
Sowohl in der Schule als auch im Chinderhuis betreut ein ausgebildetes und erfahrenes Betreuungsteam die Kinder und Jugendlichen.
In den Schulferien organisiert Hergiswil zusammen mit anderen Gemeinden eine Ferienbetreuung.
Weitere Informationen zu unserem Betreuungsangebot, die Voraussetzungen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind Teil des Unterrichtsteams. Sie unterstützen die Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Die Unterstützung erfolgt sehr niederschwellig. Das Kind wird situativ entweder direkt in der Klasse unterstützt oder in einem Nebenraum.
Die Schulsozialarbeit ist eine unabhängige Fach- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und weitere Bezugspersonen bei sozialen Fragen und Problemen. Sie ist dem Sozialamt des Kantons Nidwalden angeschlossen und gehört zur Abteilung Jugend, Familie, Sucht. Die Schulsozialarbeit hilft mit, die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen in der Schule und ihrem Lebensumfeld zu verbessern. Sie trägt dazu bei, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Die Dienstleistungen der Schulsozialarbeit sind kostenlos und können freiwillig in Anspruch genommen werden. Sie untersteht der beruflichen Schweigepflicht.
Weitere Informationen zur SSA.
Der Schulweg ist für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig. Hier tauscht man sich aus, knüpft Freundschaften, macht ab, lernt sich in der Gruppe zu behaupten und auf sich selbst aufzupassen. Damit Ihr Kind selbstständig Erfahrungen auf dem Schulweg sammeln kann, bitten wir Sie, sogenannte «Elterntaxis» zu unterlassen. Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern/Erziehungsberechtigten.
- Die Untersuchung der schulpflichtigen Kinder ist obligatorisch und unentgeltlich. Sie findet jährlich nach Beginn des neuen Schuljahres statt und ist bis anfangs November abgeschlossen. Die Klasse erscheint geschlossen in Begleitung der Lehrperson zum Untersuch.
- Wenn ein Kind zur Zeit der Untersuchung privat in zahnärztlicher Behandlung ist, oder wenn soeben eine Behandlung abgeschlossen worden ist, so erübrigt sich wahrscheinlich eine erneute Untersuchung. Mit dem Einverständnis der Eltern kann dann im betreffenden Schuljahr darauf verzichtet werden. Die Eltern haben in diesem Fall das Formular „Verzicht auf die schulzahnärztliche Untersuchung“ (siehe Publikationen) auszufüllen, vom behandelnden Zahnarzt unterschreiben zu lassen und der Klassenlehrperson abzugeben.
- Der Schulzahnarzt trägt den Untersuchungsbefund in das Schulzahnpflegeheft ein.
- Bei einem Befund melden Eltern ihre Kinder bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt nach freier Wahl an. Die Kosten für die Behandlung tragen die Eltern.
- Kostenbeiträge werden auf Gesuch hin gemäss Schulzahnpflegereglement geprüft.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| verzicht_zahnkontrolle.pdf (PDF, 21 kB) | Download | 0 | verzicht_zahnkontrolle.pdf |
Ab der 3. Klasse haben die Kinder regelmässig Schwimmunterricht. Der Unterricht erfolgt in den Sommermonaten in der Badi Hergiswil, in den Wintermonaten in einem der nahegelegenen Schwimmbäder. Der Transport erfolgt durch den Schulbus.
Der Schul-Schwimmunterricht ersetzt das Erlernen des Schwimmens nicht. Hergiswil liegt am Vierwaldstättersee und ein Sprung ins kühle Nass gehört im Sommer einfach dazu. Daher legen wir den Eltern nahe, mit ihren Kindern einen offiziellen SLRG Schwimmkurs zu absolvieren.
Standortgespräche führen die Lehrpersonen persönlich mit dem jeweiligen Kind und dessen Eltern.
Der Stichtag für die Einschulung ist Ende Februar. Das heisst, dass Kinder, die bis am 28. bzw. 29. Februar vier Jahre alt werden, ab August desselben Jahres das 1. freiwillige Kindergartenjahr besuchen dürfen.
Die Unterrichtszeiten gelten für alle Schulstufen
07:30 – 08:15 Uhr ab 5./6. Klasse
08:20 – 09:05 Uhr generell ab Kindergarten und Unterstufe
09:05 – 09:50 Uhr
09:50 – 10:15 Uhr Pause
10:15 – 11:00 Uhr
11:00 – 11:45 Uhr
11:45 – 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 – 14:15 Uhr
14:15 – 15:00 Uhr
15:00 – 15:15 Uhr Pause
15:15 – 16:00 Uhr
16:00 – 16:45 Uhr
16:45 – 17:30 Uhr
Dispensationen vom Unterricht regelt die Volksschulverordnung VSV (NG 312.11) wie folgt:
§5 Dispensation, Absenzen
1 Schülerinnen und Schüler können auf begründetes Gesuch der Eltern vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.
2 Dispensationen vom Unterricht bis zu einem Tag bewilligt die Klassenlehrperson und solche bis zu einer Woche die Schulleitung; längere sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern bewilligt die Schulkommission.
Ein Gesuch, welches die Tage vor den offiziellen Schulferien betrifft, wird durch die Schulleitung abgewickelt.
Der verpasste Lernstoff ist durch die Eltern mit dem Schüler oder der Schülerin aufzuarbeiten.
Informieren Sie die Schulverwaltung Hergiswil möglichst früh über Ihren Wegzug.
Teilen Sie uns bitte mit:
- Genaues Wegzugsdatum
- Wann besucht Ihr Kind zum letzten Mal den Unterricht in Hergiswil
- Neue Wohnadresse
- Neuer Schulort
Informieren Sie die jetzigen Klassenlehrperson, damit die Verabschiedung Ihres Kindes innerhalb der Klasse und der Übertritt geplant werden kann.
Von der Klassenlehrperson erhalten Sie am Austrittstag den Schulzeugnisordner und das Schulzahnpflegeheft, welche Sie gegebenenfalls der neuen Schulverwaltung übergeben müssen. Bewahren Sie die Schulzeugnisse sorgfältig und dauerhaft auf.
Geben Sie alle Lehrmittel und ausgeliehenen Gegenstände zurück, vergessen Sie das Leihmaterial der Schulbibliothek, Ludothek usw. nicht.
Melden Sie Ihr Kind gegebenenfalls vom Musikschulunterricht, Betreuungsangebot etc. ab.
Melden Sie Ihr Kind einige Wochen vor dem Umzugstermin am neuen Schulort an.
Teilen Sie Ihren Wegzug den Einwohnerdiensten Hergiswil mit und melden Sie sich in Ihrer neuen Wohngemeinde an.
Link zur Gemeindeverwaltung HergiswilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Zahnprophylaxe-Instruktorinnen leiten alle Kindergarten-Kinder sowie alle Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Primarklasse mehrmals jährlich zur richtigen Zahnpflege an. Zudem leisten sie Aufklärungsarbeit über Gesundheitserhaltung und gesunde Ernährung. Die Instruktionen finden in den Schulzimmern statt.
Die Schulzahnpflege ist in der Volkschulverordnung des Kantons Nidwalden (NG 312.11) geregelt.
Nicht nur für Kinder im Naturkindergarten, auch für jene in den regulären Klassen gilt: Zecken können überall lauern. Kontrollieren Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn nach «Ausseneinsätzen» gründlich. Durch Zecken übertragbare Krankheiten können Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME (Hirnhautentzündung) und Lyme-Borreliose sein.
Die FSME ist eine durch das FSME-Virus ausgelöste Erkrankung, die mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit der Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten verläuft. Bei dem Großteil der Patienten treten bei einer Infektion jedoch keine Krankheitszeichen auf. Übertragen wird die Krankheit durch den Stich einer infizierten Zecke in Risikogebieten. Eine Impfung für Kinder ab 6 Jahren ist möglich.
Lyme-Borreliose
Die Lyme-Borreliose wird durch das Bakterium Borrelia burgdorferi ausgelöst. Es können alle Organe, das Nervensystem, die Gelenke und das Gewebe befallen werden. Die Erkrankung kommt beim Menschen und allen anderen Säugetieren sowie Vögeln vor. Die Übertragung erfolgt vor allem durch den Holzbock, eine Zeckenart; sehr selten auch durch Stechmücken oder Pferdebremsen.
Vor Zecken schützen
- Lange, helle Kleidung mit Kopfbedeckung anziehen.
- Socken über die Hosen stülpen oder unter den Hosen ein «dickes Gummiband» als sogenannte «Staumauer» für Zecken anziehen.
- Das gelbe, rote oder grüne «Antibrumm» oder Teebaumöl einstreichen.
- Die Kleidung nach dem Waldbesuch ausschütteln und diese an der Sonne trocknen.
- Die Kinder nach dem Waldbesuch auf Zecken vor allem hinter den Ohren, in den Kniekehlen, im Unterarmbereich und bei der Leistengegend kontrollieren. Idealerweise baden Sie das Kind, so ertrinken allfällige Zecken.
- Vorgehen bei einem Zeckenbiss
Die Zecke mit der Pinzette sofort und gerade herausziehen und die Stichstelle mit Betadine (Jod) desinfizieren. Die Zecke mit Klebeband auf einem Papier aufkleben und daneben das Datum des Zeckenstichs versehen. Schnelles Entfernen kann vor einer Erkrankung schützen.
Die Stelle des Zeckenbisses beobachten. Wenn Sie rote Kreise entdecken, so zeigen Sie die Stelle dem Arzt. Die Krankheit ist mit Antibiotikum behandelbar.
Das Znüni dient als Zwischenverpflegung und ersetzt kein ausgewogenes Frühstück am Morgen. Süssigkeiten sollten vermieden werden. Mehrfach verwendbare, beschriftete Znüniboxen tragen dazu bei, den Abfallberg zu vermindern und sorgen auch im Schulthek für Ordnung.