08_Musikschule Schulgeldreduktion
Musikschule Schulgeldreduktion
Dieser erfolgt anteilsmässig und kommt ab einem steuerbaren Einkommen von unter Fr. 48'300 zu tragen. Gemäss der Weisung des Gemeinderates muss dieses Gesuch mit der Anmeldung an die Musikschulleitung erfolgen mit der Einwilligung, dass die gesuchstellende Person gegenüber der Schulleitung Hergiswil bei der zuständigen Steuerbehörde Auskunft über die Steuerfaktoren einholen darf.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Musikschule | 041 632 66 55 | esther.weiss@schule-hergiswil.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
Verfahren
Vorgehen Subventionsgesuch
a. Erziehungsberechtigte reichen mittels diesem Online-Formular bei der Musikschulleitung das Gesuch ein.
b. Die Musikschulleitung prüft bei der zuständigen Steuerbehörde die Höhe der möglichen Subvention und entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung.
c. Subventionen, welche den Betrag von Fr. 2'000 pro Familie und Schuljahr übersteigen werden von der Schulkommission behandelt und entschieden.
Subventionsskala
a. Je nach den Steuerverhältnissen der Erziehungsberechtigten übernimmt die Gemeinde folgende Kostenanteile:
| Subvention | Steuerbares Einkommen |
|---|---|
| 90 % (Selbstbehalt Fr. 50.--) | bis Fr. 31'100 |
| 75 % | bis Fr. 37'700 |
| 50 % | bis Fr. 43'000 |
| 25 % | bis Fr. 48'300 |
| 0% | über Fr. 48'300 |
b. Massgebend ist das steuerbare Einkommen gemäss aktueller Steuerveranlagungsverfügung der mit den Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.